Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB)

§ 1 ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 ANGEBOT/ANGEBOTSUNTERLAGEN

  1. Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann von uns als angenommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Unsere Muster, Proben und Angaben wie Maße und Gewichte etc. sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Gleiches gilt für Angaben unserer Lieferanten. Abweichungen vom Vertrag und Nebenabreden durch unsere Mitarbeiter sowie deren Auskünfte, Empfehlungen, Angebote und dergleichen gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %, mindestens jedoch ein Stück, der Bestellmenge vorbehalten. Die rechtmäßige Verwendung der vom Kunden eingeschickten Vorlagen wird von uns nicht geprüft. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Von etwaigen Ansprüchen Dritter hat uns der Kunde freizuhalten. Geringe Abweichungen in Formaten, Farben und Qualität müssen wir uns aus fertigungstechnischen Gründen vorbehalten. Eine vertragsgemäße Leistung liegt dann trotzdem vor. Probeandrucke oder Zeichnungen werden nur nach besonderer Absprache von uns angefertigt und vorgelegt.
  5. Für die Beschädigung oder den Verlust uns überlassener Vorlagen und Muster haften wir nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns. Diese Haftungsbeschränkung gilt für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für hergegebene und verlorengegangene Vorlagen und Muster wird keine Haftung übernommen. Produktionswerkzeuge wie z.B. Klischees, Filme, Lithografien, Prägestempel, Drucksiegel, Stickprogramme und dergleichen werden anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum.

§ 3 PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Preislisten, Nachträge zu diesen Preislisten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Unsere Preise verstehen sich, soweit eine anderslautende Vereinbarung nicht getroffen ist, ab Werk ausschließlich Verpackung in EURO.
  2. Preise in den Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort genannten Maß- und Ausführungsangaben. Bei vom Käufer veranlassten und zur Ausführung gekommenen Abweichungen vom Auftrag oder Ausführungsveränderungen oder zusätzliche Leistungen sind wir berechtigt, angemessene Mehrpreise in Rechnung zu stellen.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss
    des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % – Punkten über dem Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Die Möglichkeit zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 4 LIEFERUNG/VERSAND

  1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Die Lieferung ist generell durch eine Transportversicherung gedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  3. Der Versand innerhalb von Deutschland wird separat ausgewiesen.
  4. Zugesagte Liefertermine sind Circa-Termine. Bei der Lieferung und/oder Montage von Flaggenmasten übernehmen wir keinerlei Haftung für die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Ob die technischen Voraussetzungen für die Montage des bestellten Flaggenmastes vorliegen, ist Sache des Kunden.
  5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen durch uns auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen / Liefertermine angemessen.
  6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruht. In anderen Fällen des Lieferverzuges wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  7. Die Haftungsbegrenzung gemäß Abs. 6 gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenen Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung entfällt.
  8. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

Unsere Lieferanschrift:

FahnenFleck GmbH & Co.KG
Stresemannstraße 342
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-300934-0
Fax:  +49 (0)40-300934-145

§ 5 MÄNGEL/GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung  tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Material-, Transport- und Arbeitskosten, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  4. Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %, mindestens jedoch ein Stück, der Bestellmenge vorbehalten. Geringfügige Abweichungen in Material, Formaten, Farben, Qualität und Konfektion müssen wir uns aus fertigungstechnischen Gründen vorbehalten. Eine vertragsgemäße Leistung liegt dann trotzdem vor. Probeandrucke oder Zeichnungen werden nur nach besonderer Absprache von uns angefertigt und vorgelegt.
  5. Bei Maßabweichungen, die in Breite oder Länge vorkommen, von jeweils -/+ 5% sind aus technischen Produktionsgründen bedingt und stellen keinen Mangel dar und fällt als Reklamationsgrund aus.
  6. Ein vorliegender Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Reklamation und Beanstandung der gesamten Lieferung.
  7. Wir weisen darauf hin, dass kein Mangel oder Gewährleistungsanspruch vorliegt, wenn eine unsachgemäße Handhabung unserer Produkte stattfindet. Unsere Flaggenmasten im beflaggten Zustand dürfen einer maximalen Windstärke von 8 Bft ausgesetzt werden. Bei höheren Werten muss das Entflaggen unserer Flaggenmasten erfolgen, um Schäden am Mast zu verhindern. Doppellagige Flaggen müssen sogar ab einer Windstärke von 4 Bft von unseren angebotenen und verkauften Flaggenmasten abgenommen werden, um Schäden jeglicher Art abzuwenden. Dies beinhaltet auch die von uns verkauften Ersatzteile für Flaggenmasten. 
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  10. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  11. Soweit nicht vorstehend anders geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  12. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

§ 6 GESAMTHAFTUNG

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
    Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Wir weisen darauf hin, dass ein Haftungsausschluss besteht, wenn eine unsachgemäße Handhabung unserer Produkte stattfindet. Unsere Flaggenmasten im beflaggten Zustand dürfen einer maximalen Windstärke von 8 Bft ausgesetzt werden. Bei höheren Werten muss das Entflaggen unserer Flaggenmasten erfolgen, um Schäden am Mast zu verhindern. Doppellagige Flaggen müssen sogar ab einer Windstärke von 4 Bft von unseren angebotenen und verkauften Flaggenmasten abgenommen werden, um Schäden jeglicher Art abzuwenden. Dies beinhaltet auch die von uns verkauften Ersatzteile für Flaggenmasten.  

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz – oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum bei uns.
  7. Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 WIDERRUFSRECHT

  1. Der Besteller, soweit dieser Verbraucher gemäß § 355 BGB ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

FahnenFleck GmbH & Co. KG, Stresemannstraße 342, 22761 Hamburg
E-Mail: info@fahnenfleck.de

 

  1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  2. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von dem Besteller und uns auf den ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vollständig erfüllt ist, bevor der Besteller sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 9 GERICHTSSTAND/ERFÜLLUNGSORT

  1. Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Sollte der Rechtsstreit erstinstanzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte entfallen, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg-Mitte vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

FahnenFleck GmbH & Co.KG
Stresemannstraße 342
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-300934-0
Fax:  +49 (0)40-300934-145

Hamburg HRA 117084

PHG FahnenFleck Verw. GmbH
GF: Andreas Fleck, Eike Neumann
Hamburg HRB 130346
Ust-ID-Nr.: DE 813 608 017

Flaschenpost im Sand
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